Steuerliche Vorteile

Steuerliche Vorteile
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands gewähren. Alle von mir angebotenen Maßnahmen sind nach § 20 SGB V qualitätsgesichert und können von den Krankenkassen bezuschusst werden. Fragen Sie bei Ihrer Betriebskrankenkasse nach oder schicken Sie mir eine unverbindliche Anfrage. Ich erkundige mich gerne, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden.
 
Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34:
Betriebliche Gesundheitsförderung
 

"Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500,- Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen."

Antje Jetzorke
Gesundheitsförderung für Unternehmen
Goebenstraße 44  ·  30161 Hannover
Telefon: +49 511 315880
www.gesundheitsfoerderung-hannover.net