Steuerliche Vorteile
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands gewähren. Alle von mir angebotenen Maßnahmen sind nach § 20 SGB V qualitätsgesichert und können von den Krankenkassen bezuschusst werden. Fragen Sie bei Ihrer Betriebskrankenkasse nach oder schicken Sie mir eine unverbindliche Anfrage. Ich erkundige mich gerne, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden.
Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34:
Betriebliche Gesundheitsförderung